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   BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 668/84   

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BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 668/84 (https://dejure.org/1986,402)
BAG, Entscheidung vom 30.01.1986 - 2 AZR 668/84 (https://dejure.org/1986,402)
BAG, Entscheidung vom 30. Januar 1986 - 2 AZR 668/84 (https://dejure.org/1986,402)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versetzung eines Arbeitnehmers - Definition der Begriffe "Versetzung" und "Arbeitsbereich" - Zuweisung eines anderen Tätigkeitsbereichs - Begriff der Unzumutbarkeit bei der krankheitsbedingten Kündigung - Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

  • Techniker Krankenkasse
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1987, 938
  • NZA 1987, 555
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75

    Arbeiter/Angestellte

    Auszug aus BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 668/84
    Zur Begründung verweist er auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1982 (DB 1983, 450) und des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. April 1982 (3 Sa 10/82) zu § 622 BGB, aus denen sich ergebe, daß die Beklagte eine bis zum 30. Juni 1983 laufende Kündigungsfrist hätte einhalten müssen.

    Hierauf kann zur Zeit keine Antwort gegeben werden, da nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. November 1982 (BVerfGE 62, 256 = AP Nr. 16 zu § 622 BGB) § 622 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz BGB für verfassungswidrig erklärt worden und dem Gesetzgeber zugleich ein Spielraum für die Neuregelung eingeräumt worden ist.

  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 668/84
    Bei der Sozialwidrigkeit handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der durch das Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Landesarbeitsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (vgl. u. a. BAG 1, 99, 102 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG und BAG Urteil vom 10. November 1983 - 2 AZR 291/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, unter B I der Gründe).

    Der Senat hat im Urteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - (AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung) auch bereits entschieden, daß der Arbeitgeber nur verpflichtet ist, den Arbeitnehmer an einem anderen f r e i e n Arbeitsplatz zu beschäftigen.

  • BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 347/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

    Auszug aus BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 668/84
    Der Senat hat im Urteil vom 24. November 1983 (BAG 44, 249 ff.) entschieden, im Anhörungsverfahren nach § 95 Abs. 3 BetrVG habe der Arbeitgeber dem Betriebsrat bei einer Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen nicht nur die bisherigen Fehlzeiten und die Art der Erkrankungen mitzuteilen, sondern auch die wirtschaftlichen Belastungen und Betriebsbeeinträchtigungen, die infolge der Fehlzeiten entstanden sind und mit denen noch gerechnet werden muß.
  • BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 403/83

    Beiderseitige Tarifgebundenheit der Parteien - Wirksamkeit einer

    Auszug aus BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 668/84
    Demgemäß hat der Senat durch Beschluß vom 28. Februar 1985 (- 2 AZR 403/83 - zur Veröffentlichung bestimmt) entschieden, daß der Teil des Rechtsstreits, der die Dauer der Kündigungsfrist betrifft, bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung des § 622 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz BGB auszusetzen ist.
  • BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 67/82

    Versetzungsbegriff des BetrVG

    Auszug aus BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 668/84
    Dem entspricht es, wenn der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts im Beschluß vom 10. April 1984 (- 1 ABR 67/82 - AP Nr. 4 zu § 95 BetrVG 1972) die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches dann annimmt, wenn dem Arbeitnehmer ein neuer Tätigkeitsbereich zugewiesen wird, so daß der Gegenstand der geschuldeten Arbeitsleistung, der Inhalt der Arbeitsaufgabe ein anderer wird und sich das Gesamtbild der Tätigkeit des Arbeitnehmers ändert und der Senat für die zweite Alternative einer Versetzung verlangt, daß der Arbeitnehmer aus einer betrieblichen Einheit herausgenommen und einer anderen Einheit zugewiesen wird (mit zahlreichen Nachweisen aus der Literatur).
  • BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 140/81

    Kündigung bei lang anhaltender Krankheit

    Auszug aus BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 668/84
    Der erkennende Senat hat bereits im Urteil vom 25. November 1982 (BAG 40, 361, 370) ausgeführt, daß die Kündigungsgründe von solchem Gewicht sein müssen, daß sie einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung veranlassen würden.
  • BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81

    Ultima-Ratio-Prinzip

    Auszug aus BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 668/84
    Der Senat hat im Urteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - (AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung) auch bereits entschieden, daß der Arbeitgeber nur verpflichtet ist, den Arbeitnehmer an einem anderen f r e i e n Arbeitsplatz zu beschäftigen.
  • BAG, 07.11.1985 - 2 AZR 657/84

    Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen

    Auszug aus BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 668/84
    Der Senat hat im Urteil vom 7. November 1985 (- 2 AZR 657/84 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) inzwischen auch geklärt, daß zum Kündigungsgrund bei der krankheitsbedingten Kündigung nur die Frage gehört, daß eine erhebliche Betriebsbeeinträchtigung oder wirtschaftliche Belastung vorliegt und die Unzumutbarkeit sich aus der Interessenabwägung ergibt.
  • BAG, 15.02.1984 - 2 AZR 573/82

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung

    Auszug aus BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 668/84
    Für die Lösung dieser Fallgestaltung hat bereits das Senatsurteil vom 15. Februar 1984 (- 2 AZR 573/82 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 15) den Lösungsansatz gezeigt.
  • BAG, 10.11.1983 - 2 AZR 291/82

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 668/84
    Bei der Sozialwidrigkeit handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der durch das Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Landesarbeitsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (vgl. u. a. BAG 1, 99, 102 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG und BAG Urteil vom 10. November 1983 - 2 AZR 291/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, unter B I der Gründe).
  • BAG, 21.02.1985 - 2 AZR 72/84

    Personenbedingte Kündigung wegen dauerhafter subjektiver Unmöglichkeit der

  • LAG Niedersachsen, 23.04.1982 - 3 Sa 10/82

    Kündigungsfrist; Gleichheitssatz

  • BAG, 31.03.1983 - 2 AZR 398/81
  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit

    Der Senat hat in den Urteilen vom 21. Februar 1985 (2 AZR 72/84 - unveröffentlicht), vom 30. Januar 1986 (- 2 AZR 668/84 - NZA 1987, 555, 556) und vom 10. Dezember 1987 (- 2 AZR 515/87 - unveröffentlicht), ausgeführt, die krankheitsbedingte dauernde Unfähigkeit, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, berechtige den Arbeitgeber zur ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
  • BGH, 27.01.2000 - IX ZR 45/98

    Zulässigkeit eines Grundurteils

    Sollte dieses - vom Kläger bestrittene - Vorbringen richtig sein, so hätte eine erhebliche betriebliche Beeinträchtigung vorgelegen (BAG NZA 1987, 555, 556; NJW 1990, 2953, 2954; NZA 1993, 497, 499).
  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 519/04

    Kündigungsschutz; Schwerbehinderte

    Bei einem Arbeitsverhältnis, bei dem feststeht, dass der Arbeitnehmer in Zukunft die geschuldete Arbeitsleistung überhaupt nicht erbringen kann, ist das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung auf Dauer ganz erheblich gestört (BAG 21. Februar 1985 - 2 AZR 72/84 - RzK I 5g Nr. 10; 30. Januar 1986 - 2 AZR 668/84 - RzK III 1b Nr. 5; 10. Dezember 1987 - 2 AZR 515/87 - 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 25 = EzA KschG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 5; 13. Dezember 1990 - 2 AZR 342/90 - RzK I 5g Nr. 42; 29. Januar 1997 - 2 AZR 9/96 - BAGE 85, 107).
  • LAG Hamm, 01.12.2005 - 15 Sa 1406/05

    Kündigung wegen dauernder Leistungsunfähigkeit; Verhältnis eines Klageantrags

    Unter diesen Voraussetzungen kann die Interessenabwägung nur in extremen Ausnahmefällen zur Sozialwidrigkeit der Kündigung führen (BAG, Urteil vom 30.01.1996 - 2 AZR 668/94, NZA 1987, 555, 557).

    Bei dauernder Unfähigkeit des Arbeitnehmers, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, liegt die erhebliche betriebliche Beeinträchtigung auf der Hand (vgl. BAG, Urteil vom 28.02.1990 - 2 AZR 401/89, NZA 1989, 727; Urteil vom 30.01.1986 - 2 AZR 668/84, NZA 1987, 555).

    Vom Fehlen einer betrieblichen Beeinträchtigung könnte nur ausgegangen werden, wenn die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers überhaupt keinen Wert hätte (so BAG, Urteil vom 30.01.1986 - 2 AZR 688/84, NZA 1987, 555, 557).

    Da die Klägerin wegen einer Krankheit von nicht absehbarer Dauer nicht im Stande ist, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, kann die Interessenabwägung nur in extremen Ausnahmefällen zur Sozialwidrigkeit der Kündigung führen (vgl. BAG, Urteil vom 28.02.1990 - 2 AZR 401/89, NZA 1990, 727; Urteil vom 30.01.1986 - 2 AZR 668/84, NZA 1987, 555, 557).

  • LAG Hamm, 29.03.2006 - 18 Sa 2104/05

    krankheitsbedingte Kündigung, langandauernde Erkrankung, völlige Ungewissheit der

    Ist eine Kündigung nach den Grundsätzen der Kündigung wegen Leistungsunfähigkeit an sich personenbedingt, kann eine Interessenabwägung nur in extremen Ausnahmefällen zu Gunsten des Arbeitnehmers ausfallen, etwa wenn der Arbeitnehmer aufgrund schwerwiegender persönlicher Umstände besonders schutzbedürftig ist - z.B. andauernde Unfähigkeit zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung infolge eines vom Arbeitgeber verschuldeten Arbeitsunfalls - und dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung unter diesen Umständen gegebenenfalls auf einen neu zu schaffenden Arbeitsplatz zuzumuten ist (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 30.01.1986 - 2 AZR 668/84 - NZA 1987, 555).
  • LAG Hamm, 20.08.1992 - 4 Sa 94/92

    Kündigung; Krankheitsbedingte Kündigung; Mangelnde körperliche Eignung;

    Ist das Arbeitsverhältnis als Austauschverhältnis auf Dauer oder auf unbestimmte Zeit erheblich gestört, weil mit immer neuen beträchtlichen Fehlzeiten und entsprechenden Lohn- oder Gehaltfortzahlungen oder vergleichbaren Leistungen zu rechnen ist, kann eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein, weil dann die wirtschaftlichen Belastungen unter dem Gesichtspunkt einer ganz erheblichen Störung des Austauschverhältnisses von nicht absehbarer Dauer die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar erscheinen lassen können (BAG vom 30.01.1986, NZA 1987, 555, 556; BAG vom 28.02.1990, AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit = EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 5).

    Das gilt vor allem dann, wenn der Arbeitnehmer durch die Erkrankung ganz oder teilweise für die bisher verrichteten Arbeiten nicht mehr leistungsfähig ist (BAG vom 30.01.1986, NZA 1987, 555), es sei denn, der Arbeitnehmer lehnt eine ihm zumutbare Beschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen ohne triftigen Grund ab (LAG 8aden-Wüntemberg vom 15.12.1987, RzK I 59 Nr. 23).

    Hier ist es grundsätzlich nicht erforderlich, für den erkrankten Arbeitnehmer eigens ein dafür geeigneter Arbeitsplatz zu schaffen (LAG Berlin vom 11.06.1979, EzA § 12 SchwbG Nr. 7) oder im sog. Ringtausch freizumachen (BAG vom 30.01.1986, NZA 1987, 555, 557) oder gar anstelle des erkrankten oder minderleistungsfähigen Arbeitnehmers ein anderer Arbeitnehmer zu kündigen wird, damit jener seinen Arbeitsplatz freimacht (BAG vom 07.02.1 985, AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl = EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 20 [Schulin]).

    Besteht keine Umsetzungsmöglichkeit auf einen "geeigneten" = streßarmen Arbeitsplatz und braucht der Arbeitgeber - wie dargelegt - auch nicht abwarten, ob eine angestrebte Heilbehandlungsmaßnahme Erfolg haben wird oder nicht, sind weitergehende betriebliche Beeinträchtigungen des Arbeitgebers für die soziale Rechtfertigung der Kündigung wegen krankheitsbedingter Unfähigkeit zur geschuldeten Arbeitsleistung nicht erforderlich (BAG vom 30.01.1986, NZA 1987, 555).

  • BAG, 07.02.1990 - 2 AZR 359/89

    Kündigung wegen fehlender Arbeitserlaubnis

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 30. Januar 1986 - 2 AZR 668/84 - NZA 1987, 555) ist in einem solchen Falle eine ordentliche Kündigung regelmäßig sozial gerechtfertigt, ohne daß es noch einer ausdrücklichen Darlegung der Beeinträchtigung betrieblicher Interessen bedürfte.
  • BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90

    Personenbedingte Kündigung - Umschulung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Senatsurteile vom 30. Januar 1986 - 2 AZR 668/84 - NZA 1987, 555, 556; vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 5) kann eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein, sofern der Arbeitnehmer auf Dauer die geschuldete Leistung nicht mehr erbringen kann.
  • LAG Hamm, 18.08.2005 - 15 Sa 748/05

    Kündigung wegen dauerhafter Leistungsunfähigkeit

    Unter diesen Voraussetzungen kann die Interessenabwägung nur in extremen Ausnahmefällen zur Sozialwidrigkeit der Kündigung führen (BAG, Urteil vom 30.01.1986 - 2 AZR 668/84 -, NZA 1987, 555, 557).

    Bei dauernder Unfähigkeit des Arbeitnehmers, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, liegt die erhebliche betriebliche Beeinträchtigung auf der Hand (vgl. BAG, Urteil vom 28.02.1990 - 2 AZR 401/89 -, NZA 1990, 727; Urteil vom 30.01.1986 - 2 AZR 668/84 -, NZA 1987, 555).

    Da der Kläger dauerhaft außerstande ist, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, kann die Interessenabwägung nur in extremen Ausnahmefällen zur Sozialwidrigkeit der Kündigung führen (vgl. BAG, Urteil vom 28.02.1990 - 2 AZR 401/89 -, NZA 1990, 727; Urteil vom 30.01.1986 - 2 AZR 668/84 -, NZA 1987, 555, 557).

  • ArbG Essen, 15.05.2007 - 2 Ca 4309/06

    Kein Sonderkündigungsschutz während laufendem Anerkennungsverfahren beim

    Bei einem Arbeitsverhältnis, bei dem feststehe, dass der Arbeitnehmer in absehbarer Zukunft die geschuldete Arbeitsleistung überhaupt nicht mehr erbringen könne,sei schon aus diesem Grund das Arbeitsverhältnis auf Dauer ganz erheblich gestört; die auf das jeweilige Arbeitsverhältnis bezogene unzumutbare betriebliche Beeinträchtigung bestehe darin, dass der Arbeitgeber damit rechnen müsse, der Arbeitnehmer sei auf Dauer außerstande, die von ihm geschuldete Leistung zu erbringen (vgl. BAG vom 30. Januar 1986 - 2 AZR 668/84 - NZA 1987, 555, zu A IV 2c der Gründe; BAG vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - NZA 1990, 727, 728, zu II 1b bb der Gründe).

    Die nach der Rechtsprechung insoweit eingreifende Darlegungslast (vgl. BAG vom 30. Januar 1986 - 2 AZR 668/84 - NZA 1987, 555, 557, zu A IV 2d der Gründe)erfüllt der Vortrag der Klägerin nicht.

    Eine solche Maßnahme des Arbeitgebers würde auch Rechtspositionen anderer Arbeitnehmer berühren (vgl. BAG vom 30. Januar 1986 - 2 AZR 668/84 - a.a.O.).

  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 682/87

    Arbeitsverhältnis: Personenbedingte Kündigung wegen Ableistung des Wehrdienstes

  • BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 124/89

    Langandauerndes Unvermögen zur Arbeitsleistung und 13. ME

  • LAG Hamm, 20.10.2003 - 19 Sa 1113/03

    Anhörung des Betriebsrates bei krankheitsbedingter Kündigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.04.2004 - 7 Sa 1220/01

    Supervision statt Kündigung

  • BAG, 04.02.1993 - 2 AZR 469/92

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Krankheit

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2009 - 5 Sa 66/08

    Krankheitsbedingte Kündigung - negative Prognose - abgestufte Darlegungslast

  • ArbG Hagen, 27.09.2005 - 5 Ca 2970/04

    Anzunehmende Arbeitsunfähigkeit für die arbeitsvertraglich geschuldete

  • LAG Hessen, 15.09.2000 - 2 Sa 1833/99

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung

  • LAG Hamm, 13.01.2000 - 17 Sa 1712/99

    Wirksamkeit außerordentlicher fristloser Kündigung ; Anwendbarkeit der für

  • ArbG Bielefeld, 17.08.2017 - 1 Ca 791/16

    Erforderlichkeit eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

  • LAG Hamm, 24.01.2008 - 15 Sa 876/07

    Kündigung wegen dauerhafter Unfähigkeit, die geschuldete Arbeitsleistung zu

  • LAG Hamm, 16.10.2000 - 17 Sa 822/99

    Änderung des bisherigen Geburtsdatums eines ausländischen Arbeitnehmers -

  • LAG Hamm, 04.02.2005 - 10 Sa 1326/04

    Ordentliche Kündigung wegen Krankheit dauerhafte Leistungsunmöglichkeit

  • LAG Hamm, 26.09.2008 - 10 Sa 1876/07

    Ordentliche krankheitsbedingte Kündigung; Kündigung wegen dauernder

  • LAG Hamm, 26.04.2007 - 15 Sa 42/07

    Personenbedingte Kündigung; Möglichkeit der Weiterbeschäftigung auf einem

  • ArbG Herford, 30.10.2007 - 3 Ca 749/07

    Änderung des Anforderungsprofils eines Arbeitnehmers zur Beherrschung der

  • LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 1967/97
  • LAG Berlin, 03.11.1997 - 9 Sa 67/97

    Krankheitsbedingte Kündigung; Anhörung des Betriebsrats; Würdigung von

  • LAG Hamm, 18.09.1997 - 4 Sa 2244/96

    Kündigungsschutzklage; Rubrumsberichtigung; Sechs Grundtypen der

  • BAG, 10.12.1987 - 2 AZR 515/87

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen langanhaltender Krankheit -

  • BAG, 13.04.1989 - 2 AZR 444/88

    Kündigung: außerordentliche Kündigung aus gesundheitlichen Gründen

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.05.1996 - 2 TaBV 14/96

    Befugnis des Arbeitnehmers, Werkzeuge zu bestellen; Ersetzung der Zustimmung des

  • LAG Nürnberg, 19.12.1995 - 2 Sa 840/94

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung wegen langanhaltender Arbeitsunfähigkeit ;

  • LAG Köln, 17.03.1995 - 13 Sa 1379/94

    Kündigung: Rücknahme durch den Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.11.2001 - 9 Sa 1087/01

    Krankheitsbedingte Kündigung

  • LAG Hessen, 23.10.1992 - 9 Sa 1598/91

    Nichtigkeit einer ordentlichen Kündigung auf Grund mangelnder vorheriger Anhörung

  • LAG Berlin, 24.06.1991 - 9 Sa 20/91

    Arbeitsverhältnis: Kündigung bei Unkenntnis eines Antrags auf Anerkennung als

  • LAG Hamm, 31.01.1990 - 2 Sa 1672/89

    Kündigung; Krankheit; Personbedingte Kündigung; Kündigungsfrist; Wegfall der

  • LAG Hessen, 10.02.1999 - 2 Sa 185/98

    Prüfungsgegenstand derÄnderungskündigung; Entgegenstehen der krankheitsbedingten

  • LAG Hessen, 21.08.1991 - 2 Sa 344/91

    Krankheitsbedingte Kündigung; Langanhaltende krankheitsbedingte

  • LAG Hessen, 27.10.1998 - 9 Sa 2487/97

    Vergütungsanspruch aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs; Unmöglichkeit die

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.12.1995 - 6 Sa 184/95

    Krankheitsbedingte Kündigung einer Altenpflegerin wegen Unmöglichkeit der

  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 14.01.2008 - KGH.EKD II-0124/N52
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